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AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.)

Das Hanseatische Immobilien Kontor, vertreten durch Thomas Gunkl, ist ein Nachweismakler mit Vermittlungstätigkeiten für Grundstücke und Immobilien. Das Hanseatische Immobilien Kontor kann für beide Vertragsparteien (Verkäufer wie auch Käufer) tätig werden Der Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter hat das Hanseatisches Immobilien Kontor beauftragt, das Objekt zu den Im Exposé genannten Bedingungen zu vermarkten. Das Hanseatische Immobilien Kontor, ohne das weitere Kosten entstehen, andere Vertriebspartner mit beauftragen. Die Angebote vom Hanseatischen Immobilien Kontor sind freibleibend. Alle Angaben in den Verkaufsunterlagen sind basierend auf Angaben des Verkäufers und dessen Unterlagen, für deren Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch das Hanseatische Immobilien Kontor.

2.)
Bei allen von uns und unseren Kunden gemachten Angaben ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die Angebote, Informationen, Daten sowie Exposés sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und sind vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe an dritte ohne Erlaubnis des Hanseatischen Immobilien Kontors, vertreten durch Thomas Gunkl ist nicht zulässig, weder im Orginal noch als Vervielfältigung. Für Schäden die durch Zuwiderhandlungen entstanden sind, infolge ohne nicht gestatteter Weitergabe der Daten wie u.a. Exposé und Verkaufsunterlagen, so ist der Empfänger verpflichtet, dem Hanseatischen Immobilienkontor Schadenersatz in Höhe der entgangenen Honorars zu zahlen, Provisionteilungen bezieht sich der Schadensersatz auf beide Teile des Honorars.
Ist Ihnen eine angebotene Immobilie bereits bekannt, müssen Sie uns dies sofort Mitteilen. Wird das unterlassen, verpflichtet dies zur Begleichung des Erfolgshonorars (beider Teile), da der Nachweis erbracht wurde.

Bei Vertragsabschlüssen verpflichten sich Käufer und Verkäufer, das das Hanseatisches Immobilien Kontor bzw. dessen verantwortlicher Makler beim Beurkundungstermin anwesend ist. Darüber hinaus stimmen beide Parteien zu, das der der notarielle Vertragsentwurfs zur Durchsicht an das Hanseatische Immobilien Kontor weitergeleitet werden darf, eine Abschrift der notariellen Kaufvertragsurkunde wird dem Hanseatischen Immobilien Kontor vom Notar ausgehändigt.

Die Vereinbarung zur Zahlung eines Erfolgshonorars sowie die Entlastung aus der Exposé Haftung, wird durch die Besichtigung des Käufers bestätigt, da das Objekt eingehend besichtigt wurde. Dies wird ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag berücksichtigt.

Kommt ein Vertrag ohne die Tätigkeiten des Hanseatischen Immobilien Kontors, Inhaber Thomas Gunkl zustande, zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Sofern der Interessent Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen will, wird dieser Kontakt ausschließlich über das Hanseatische Immobilien Kontor, hergestellt. Bei Direktverhandlungen mit dem Verkäufer ist auf den Makler Bezug zu nehmen, das Hanseatische Immobilienkontor, vertreten durch Thomas Gunkl, ist anschließend zu informieren.

3.) Maklerprovision

a) Der Käufer verpflichtet sich, an das Hanseatische Immobilien Kontor eine Provision, siehe Käufercourtage im Exposé (inkl. MwSt.), des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Sie errechnet sich aus dem Kaufpreis und eventuellen weiteren Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.

b) Handelt es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, wird sich das Hanseatische Immobilienkontor von beiden Parteien des Kaufvertrags einen Maklerlohn versprechen lassen, wird dies in gleicher Höhe zwischen Verkäufer und Käufer vonstatten gehen.

c) Der Provisionsanspruch des Hanseatischen Immobilienkontors ist fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags, oder dessen Vermittlung. Dies trifft auch dann zu, wenn der Kaufvertrag nach Beendigung des Maklervertrages zustanden kommt.

d) Die Courtageregelung greift auch beim Kauf über Dritte, wie zum Beispiel wenn der Kauf ein Familienmitglied (natürliche Person) oder einer Tochter-/Beteiligungsgesellschaft, bzw. dem Angebotsempfänger abgeschlossene Firma (juristische Person) – auch wenn diese anders firmiert – erfolgt.

4.)
Als provisionsbegründeter Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im § 1 und in dem Erfassungsbogen genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründeter Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht.
Die Courtage ist auch dann fällig, wenn ein Dritter einen Kaufvertrag abschließt und wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger abgeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – erfolgt.

Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt ist der Firma Hanseatisches Immobilienkontor, Inhaber Th.Gunkl, unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und die beglaubigte Vertragskopie innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden.
Die Gebührenrechnung erfolgt durch die Rechnungsstelle der Firma Hanseatisches Immobilienkontor, Inhaber Th. Gunkl, aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Gebühr. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten laut Angebot. Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Zahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss
Die Gebühren nach der Gebührenordnung von der Firma Hanseatisches Immobilienkontor, Inhaber Th. Gunkl, sind jeweils auch zu zahlen, wenn in anderer, als der nach dem Angebot vorgesehener Rechtsform, Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen der Gebührensätze zugrunde zu legen sind. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand.